BG-Zulassung und ambulante Operationen
Die Chirurgie des St. Joseph-Krankenhauses ist zur Versorgung auch von schwer unfallverletzten Patienten im Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung bei Arbeitsunfällen zugelassen (§ 6-Verfahren der Berufsgenossenschaften).
Bei etwa 2.000 stationären Operationen werden zunehmend zusätzlich ambulante Operationen (Kontakt) durchgeführt. Dabei nimmt die Abteilung an Qualitätssicherungsmaßnahmen der Ärztekammer Rheinland-Pfalz teil.