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MEDIZIN UND PFLEGE

Hier erhalten Sie die bestmögliche Versorgung im Bereich Innere Medizin, Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemein- und Viszeralchirurgie, Geriatrie, Anästhesie sowie in unseren Belegabteilungen für Augenheilkunde und Gynäkologie.

Informationen für Patienten (Aufenthalt und Behandlung)

Sie wurden aufgrund einer akuten Erkrankung von einer anderen Klinik zu uns verlegt oder von Ihrem Hausarzt zu uns eingewiesen. Am Aufnahmetag erfolgt eine gründliche körperliche Untersuchung durch ihren behandelnden Arzt. Im Anschluss erfolgen je nach Dringlichkeit weitere apparative Untersuchungen. Innerhalb der ersten 48 Stunden erfolgen im Rahmen des geriatrischen Basisassessments verschiedene Tests, um das motorische, psychische und stimmungsbezogene Leistungsbild zu erfassen. Darüber hinaus wird durch einen ausführlichen Fragebogen Ihre soziale Situation erfasst. Basierend auf den Untersuchungsergebnissen wird ein Therapieplan erstellt. Arbeitstäglich erfolgen neben der täglichen ärztlichen Visite je nach Leistungsvermögen eine bis maximal drei Therapieeinheiten aus den dafür erforderlichen Bereichen. Bei der Pflege wird das Prinzip der aktivierend-therapeutischen Pflege verfolgt, bei dem Sie angehalten werden, soviel wie möglich an Pflege selber zu übernehmen, um damit Ihre Fertigkeiten bestmöglich weiter auszubauen. Im Rahmen des Entlassmanagements wird so früh wie möglich die Planung und Organisation der Zeit nach der stationären Behandlung in Angriff genommen.

In den letzten Jahren hat sich die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Krankenhaus auch bei geriatrischen Patienten zunehmend verkürzt. Die Behandlungsdauer beträgt daher nur selten länger als 14 Tage und nur in Ausnahmefällen drei Wochen oder länger. Grundsätzlich gilt, dass ausschließlich der Gesundheitszustand des Patienten für die Dauer des Aufenthaltes ausschlaggebend ist. Um organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer möglicherweise kurzfristigen Entlassung zu vermeiden, sollten Sie und Ihre Angehörigen so früh wie möglich Kontakt zum Sozialdienst bzw. der Pflegeüberleitung aufnehmen.

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